Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Gesetzgeber empfohlen, den Begriff “Rasse” aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot “rassistischer” Benachteiligung oder Bevorzugung zu ersetzen. Die SPD und Grüne unterstützen den Vorschlag.

“Eine Änderung des Grundgesetzes wäre ein wichtiges Signal, um die scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen zu beenden”, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers „Ein Grundgesetz ohne Rasse“ am Dienstag. Jede Theorie, die auf die Existenz unterschiedlicher Rassen abstelle, sei in sich rassistisch. Das Europäische Parlament habe sich bereits gegen den Begriff „Rasse“ in Gesetzestexten der Europäischen Union ausgesprochen und einige europäische Länder hätten ebenfalls schon in ihrem nationalen Recht von dem Begriff „Rasse“ Abstand genommen. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland längst überfällig“, so Rudolf.

Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte und Autor des Positionspapiers, wies darauf hin, dass bis heute in rechtlichen Bestimmungen, die eigentlich der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung dienen sollten, der Ausdruck „Rasse“ verwendet werde. „Rassismus lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, solange der Begriff ‘Rasse’ beibehalten wird“, erklärte Cremer. Dies gelte umso mehr, als seine Verwendung dazu beitragen könne, rassistisches Denken zu fördern. Mit der neuen Formulierung würde auch der Schutzzweck des Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz, der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen und die Bekämpfung von Rassismus, endlich deutlich, so Cremer.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, unterstützte den Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Eine entsprechende Initiative wäre ein wichtiges Signal“, sagte Lüders am Dienstag in Berlin. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ suggeriere, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gebe. „Ich halte es daher für wichtig, dass wir von rassistischer Diskriminierung und nicht von Diskriminierung `aus Gründen der Rasse` sprechen“, sagte Lüders.

„Verzicht wäre ein bedeutsames Signal“
Der Vorschlag findet auch politische Unterstützung. „In der Tat lässt sich Rassismus nicht glaubwürdig bekämpfen, solange in diesem Kontext der Begriff „Rasse“ beibehalten wird, der auf der Vorstellung verschiedener menschlicher „Rassen“ beruht“, erklärte der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer. Die Bundesregierung sei aufgefordert, mit der Änderung des Grundgesetzes ein politisches Signal zu setzen und das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 unmissverständlich zu formulieren.

„Die Verwendung suggeriert ein Menschenbild, welches sich auf die Vorstellung der Existenz unterschiedlicher menschlicher Rassen gründet“, sagte auch Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Grünen. Ein Verzicht auf den Begriff der “Rasse” wäre ein bedeutsames Signal, so die Grünen-Politikerin.

Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz

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